Die BetreuungsverfügungMit einer schriftlichen Betreuungsverfügung können Sie bereits jetzt Einfluss auf das Verfahren beim Betreuungsgericht nehmen, in dem Sie bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll bzw. wer nicht, und was dieser als Ihr gesetzlicher Vertreter zu beachten hat. Sie können auch bestimmen, wer im Betreuungsverfahren als Ihre Vertrauensperson hinzugezogen werden soll bzw. wer nicht hinzugezogen werden soll. Ein Betreuer ist verpflichtet, Ihre Wünsche zu ermitteln und zu beachten und nach Möglichkeit Sie in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Das Betreuungsgericht überwacht die Tätigkeit des Betreuers auch hinsichtlich der in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche und verlangt regelmäßig Rechenschaft und Berichterstattung. Eine Betreuungsverfügung kann ebenfalls bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister gebührenpflichtig (z.Zt. 15,50 €) registriert werden. |
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