Was ist rechtliche Betreuung?
Mit einer rechtlichen Betreuung wird vom Betreuungsgericht (noch bis 31.12.17 in Württemberg beim Bezirksnotariat - ab 01.01.2018 beim örtlich zuständigen Amtsgericht) die Befugnis übertragen, für eine andere Person verbindliche Entscheidungen treffen zu können. Eine rechtliche Betreuung kommt dann in Frage, wenn Sie keine oder keine ausreichende Bevollmächtigung erteilt haben.
Voraussetzung für die Anordnung einer rechtlichen Betreuung ist, dass Sie durch Krankheit oder Behinderung selbst dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln. Ein Betreuer wird also erst dann bestellt, wenn Sie selbst ganz oder in Teilbereichen, nicht mehr eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können.
Seit 1992 ist die Entmündigung abgeschafft.
Das Gericht bestimmt den Umfang der Vertretungsberechtigung und die Vertretungsperson (Rechtlicher Betreuer).
Bei der Auswahl haben von Ihnen vorgeschlagene Personen oder Angehörige, sofern sie geeignet sind, Vorrang vor der Bestellung einer fremden Person.
Aufgaben und Inhalte einer Betreuung orientieren sich am Unterstützungsbedarf des betroffenen Menschen. Dabei soll dessen Selbstbestimmung weitestgehend erhalten bleiben. Orientierungsmaßstäbe sind das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch.
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