Die Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich Ihre Wünsche zur medizinischen und pflegerischen Behandlung bei schweren Erkrankungen und/oder in Ihrer letzten Lebensphase für den Fall fest, dass Sie in dieser Situation selbst nicht mehr entscheiden können. Gesetzlich ist dies nicht auf die konkrete Sterbephase beschränkt (Rechtslage seit 01.09.2009).

Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, sich an Ihrer Patientenverfügung zu orientieren und die entsprechende Versorgung einzuleiten. Dies kann auch einen Verzicht auf medizinische Maßnahmen bedeuten.

Auch wenn keine schriftliche Erklärung vorliegt, ist der behandelnde Arzt gehalten, etwa durch Befragung von Angehörigen zu ermitteln, wie Sie sich in dieser Situation entscheiden würden.

Gibt es zwischen Arzt und Angehörigen bzw. rechtlichen Betreuern oder Bevollmächtigten Uneinigkeit, wie die Patientenverfügung oder der mutmaßliche Wille auszulegen sei, muss das Betreuungsgericht (beim Amtsgericht) eingeschaltet werden.

Es empfiehlt sich deshalb:

  • das Gespräch mit vertrauten Personen über Krisen, Lebensschicksal, schwere Erkrankungen, über Sterben und Tod,
  • das Gespräch mit Ihrem Hausarzt über ihre Absicht, eine Patientenverfügung verfassen zu wollen, zu suchen,
  • in der Patientenverfügung nicht nur Wünsche, sondern auch eigene Wertvorstellungen schriftlich niederzulege.n

Es empfiehlt sich nicht, lediglich ein vollständig vorgefertigtes Formular zu unterschreiben. Ihr persönlicher Wille und Ihre persönlichen Wertvorstellungen kämen damit nicht ausreichend zum Ausdruck.

 

Materialien: