Aufwendungsersatz

Jedem Betreuer steht auf Antrag ein Aufwendungsersatz zu. Beantragt werden können

  • listenmäßig erfasste Aufwendungen (glaubhafte Versicherung der Angaben)

oder

  • eine jährliche Aufwandspauschale – zur Zeit 399 €

Den Aufwendungsersatz trägt bei vorhandenem Vermögen von mehr als 5.000€ (Vermögensschongrenze seit 01.04.2017) der Betreute, bei Mittellosen die Justizkasse.

Initiates file downloadMerkblatt Aufwendungsersatz für Betreuer (Justizministerium Baden-Württemberg)

 

 

Versicherungsschutz

Ehrenamtliche rechtliche Betreuer, auch Angehörige, sind vom Land Baden-Württemberg ab dem Zeitpunkt der Betreuerbestellung pauschal haftpflichtversichert.

Wichtige Hinweise finden Sie imOpens external link in new window Merkblatt der Justizministeriums Baden-Württemberg zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen und familienangehörigen Betreuern.

Sie sind während Tätigkeiten als rechtlicher Betreuer auch gesetzlich unfallversichert.