Was tun rechtliche Betreuer?

 

Der Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten!

Das heißt praktisch:

Der Betreuer bespricht mit dem Betroffenen seine Anliegen, ermitteln seine Wünsche, hilft ihm bei der Entscheidungsfindung. Nur wenn dieser wegen seiner Erkrankung/Behinderung nicht entscheidungsfähig ist, trifft er an Stelle des Betroffenen die Entscheidung

Der Betreuer verwaltet die Konten, bezahlt Rechnungen, überwacht die Einkünfte, stellt Leistungsanträge bei Behörden und Kassen, sorgt für die Verwaltung der Wohnung und ggfs. der Immobilien, kümmert sich um die Erledigung der Steuererklärung …

Der Betreuer organisiert und überwacht die häusliche, pflegerische und ärztliche Versorgung, verschafft dem Patientenwillen Geltung …

Soziale, pädagogische, psychologische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung, Transport-, Einkaufs- und Begleitdienste u.ä., also tatsächliche Dienstleistungen, waren und sind nicht Aufgabe des Rechtlichen Betreuers (so sehr das auch andere erwarten)!

Das bedeutet auch, dass der Betreuer den Betroffenen nicht zu einem bestimmten Verhalten zu drängen darf.

 

Rechenschaftspflicht und Aufsicht des Gerichts

Grundsätzlich ist ein Betreuer dem Betroffenen gegenüber rechenschaftspflichtig. Dieses Recht geht gegebenenfalls auf dessen Erben über.

Das Betreuungsgericht führt jedoch Aufsicht über den Betreuer und ist zu Weisungen berechtigt. Deshalb muss ein Betreuer geordnete Unterlagen führen und über seine Tätigkeit jährlich berichten. Über die Vermögensverwaltung muss er ein Verzeichnis erstellen und jährlich die Einnahmen und Ausgaben mit Belegen nachweisen.